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  • · Fachbeitrag · Stiftungswelt

    K. Jan Schiffer zum 3. Mai 2018

    von RAe Kornelia Reinke, Matthias Pruns, Christoph J. Schürmann, Bonn

    | Seit mehr als 7 Jahren bereichert K. Jan Schiffer die Stiftungswelt durch seine Zwischenrufe im Stiftungsbrief. Am 3. Mai 2018 ist er nun 60 Jahre alt geworden, was wir, die Partner der von ihm im Jahr 1995 gegründeten Kanzlei SP§P Schiffer & Partner, zum Anlass für einen Zwischenruf von unserer Seite nehmen wollen, den wir mit unseren herzlichen Glückwünschen zu diesem runden Geburtstag verbinden dürfen. |

    1. Stiftungsbegeisterter aus Überzeugung

    Dass dieser Glückwunsch im Stiftungsbrief erscheint, kommt nicht von ungefähr. Mit dem von ihm 2003 als Alleinautor begründeten, inzwischen von ihm herausgegebenen und seit 2016 in 4. Auflage erscheinenden Werk zur „Stiftung in der Beraterpraxis“ sowie durch seine zahlreichen Fachbeiträge, Aufsätze, Kommentierungen und Vorträge über und rund um Stiftungen, hat sich K. Jan Schiffer um diese Rechtsform besonders verdient gemacht.

     

    Die Bandbreite der Themen, mit denen er sich an dieser Stelle und an anderen Orten beschäftigt hat, zeugt dabei von seiner Beratungsphilosophie, in deren Fokus nicht die Rechtsform „Stiftung“ als ein vom Berater zu vermarktendes „Produkt“ steht, sondern der potenzielle Stifter mit seiner ganz eigenen Stiftungsidee und seinen immer sehr speziellen Bedürfnissen, die es zu erfassen und auf Augenhöhe mit ihm umzusetzen gilt. Die einmal errichtete Stiftung darf sodann vom Stifter nicht als Vehikel für die Erfüllung seiner sich ggf. ändernden Wünsche missverstanden und auch nicht zum Objekt der Begehrlichkeiten Dritter werden.

    2. Appell an Stifter: Stiftungsreife

    Denn, das wird unser Jubilar nicht müde zu betonen: Die Stiftung ist eine ganz besondere Rechtsform. Die Entscheidung, eine Stiftung zu errichten ist in der Regel ein einmaliges und kaum rückgängig zu machendes Ereignis im Leben des Stifters. Dieser muss deshalb ‒ so ein von Schiffer maßgeblich geprägtes Schlagwort ‒ die notwendige „Stiftungsreife“ mitbringen. Ansonsten funktioniert das „Projekt Stiftung“ nicht.

     

    Das verlangt dem Mandanten offensichtlich eine Menge ab. Er erhält keine vorgefertigten Antworten und Gestaltungen „von der Stange“. Vielmehr steht er selbst in der Verantwortung und realisiert vielleicht erst im Beratungsgespräch, dass seine zu Beginn so klar und eindeutig erscheinenden Pläne noch der Überarbeitung bedürfen. Mit dieser „Überraschung“ kommt nicht jeder zurecht.

     

    Es ist aber ganz im Sinne der Nachhaltigkeit der Stiftungserrichtung, die der Gesetzgeber in § 80 BGB nicht ohne Grund besonders betont, und somit auch im Sinne der langfristigen Zufriedenheit des Mandanten. Standardlösungen oder steuerlich motivierte Schnellschüsse werden dem nicht gerecht.

    3. Appell an Berater: Beraterreife

    In der Verantwortung sieht Schiffer dabei aber nicht den Mandanten allein. Auch der Berater, so Schiffers Überzeugung, muss die nötige Reife und einen Blick mitbringen, der über das juristische Handwerkszeug hinausgeht und auch die menschlichen Dimensionen eines Sachverhalts erfasst. Dafür genügt es nicht, wenn man mal eben einen Aufsatz zur Unternehmensnachfolge mit Stiftungen geschrieben oder sich eine besonders ausgefallene Stiftungs- oder Steuergestaltung ausgedacht hat.

     

    Überhaupt betrachtet Schiffer zu große „Gestaltungsfreude“ mit einer deutlich spürbaren Zurückhaltung: Nicht alles, was juristisch erdacht werden kann, lässt sich in der Praxis von den Beteiligten auch langfristig mit Leben füllen, so seine seit 1987 als Wirtschaftsanwalt mit dem Schwerpunkt Familienunternehmen gewonnene Erfahrung.

    4. Appell an alle: Begründung bitte!

    Was Schiffer einfordert, ist die Bereitschaft der Beteiligten, ausgetretene Pfade zu verlassen und sich den so oft nur floskelhaft beschworenen „Besonderheiten des Einzelfalls“ tatsächlich anzunehmen. Von allen Beteiligten, so Schiffer, muss dabei der Einsatz und der Wille zu überzeugen, eingefordert werden. „Begründungen bitte!“ ist nicht umsonst sein mahnender Wahlspruch, den er auch an dieser Stelle immer wieder ausgesprochen hat.

     

    Diesem Anspruch selbst zu genügen bemüht er sich immer wieder neu, etwa dann, wenn er der Finanzverwaltung ausführlich darlegt, weshalb er ihre Auffassung zur angeblichen Unzulässigkeit von Vorratszwecken für mit dem Gesetz nicht vereinbar hält.

    5. Appell für ein Miteinander zum Nutzen der Sache

    Bei aller Auseinandersetzung in der Sache geht es Schiffer aber nicht um ein Gegen-, sondern immer um ein Miteinander. Er weiß, dass die Stiftungs- und Finanzbehörden als Mitstreiter des Stifters agieren und ihm bei der Verwirklichung seiner Stiftungsidee unterstützen können. Sich dabei gegenseitig zu überzeugen und Einblicke in die Weltsicht des jeweils anderen zu finden, ist das Ziel, das Schiffer bspw. auch als langjähriger Gastdozent der Bundesfinanzakademie verfolgt. Und im Laufe der Zeit ist sogar aus manch einem früheren wissenschaftlichen „Gegner“ ein Mitstreiter für ein gepflegtes Stiftungswesen geworden.

     

    In diesem Sinne, lieber Jan, gratulieren wir Dir auch an dieser besonderen Stelle herzlich zu Deinem Geburtstag! Wir sind uns sicher, viele Mitstreiter und Weggefährten aus der Stiftungswelt werden sich anschließen.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2018 | Seite 85 | ID 45251068