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  • · Fachbeitrag · Stiftung & Steuern


    Steuersparen mit gemeinnützigen Stiftungen? 


    von RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn (www.stiftungsrecht-plus.de)


    | Gerade im Bereich von gemeinnützigen Stiftungen existieren viele falsche Vorstellungen gepaart mit Gutgläubigkeit der verantwortlich Handelnden. Ein Plädoyer für gut informierte und verhandlungsgeschickte Berater. |

    1. Hochbrisante Mischung aus gutem Glauben und Leichtfertigkeit


    Presselektüre bildet: „Finanzamt streicht gemeinnütziger Stiftung Gemeinnützigkeit“ schrieb spiegel-online am 4.11.12 zu einer Stiftung, die erhebliche Spendengelder weitergeleitet haben soll, ohne unmittelbar gemeinnützige Zwecke zu verfolgen. Solche Folgen einer Betriebsprüfung sind gar nicht so selten. Oft verfangen sich gutmeinende Ehrenamtler und Stifter - etwa bei Fragen der Selbstlosigkeit (§ 55 AO) - in den Regeln des Gemeinnützigkeitsrechts. Es soll nicht verschwiegen werden: Auch der nicht entsprechend aus- und fortgebildete rechtliche und steuerliche Berater wird hier leicht an seine Grenzen stoßen - z.B. bei der oftmals ebenso reißerisch wie leider pauschalisierend falsch als „Stifterrente“ beschriebenen Unterhaltsleistung an den Stifter und seine nächsten Angehörigen nach § 58 Nr. 6 AO.