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  • · Fachbeitrag · Editorial Juni 2026

    Bei aller künstlicher Intelligenz (KI) fachlich kritisch bleiben!

    künstliche Intelligenz (KI) ist in aller Munde. Sie scheint nach manchen Beiträgen, die man dazu lesen kann, der menschlichen Intelligenz (MI) angeblich weit überlegen zu sein – vor allem in der Geschwindigkeit. Es werden Unsummen von Kapital auf KI gesetzt. In der KI soll unsere Zukunft liegen – und das auch in der Beratungsbranche. KI-Software gibt es in deutlich unterschiedlicher Qualität und mit verschiedenen Fähigkeiten, was hier nicht weiter unterschieden und vertieft werden soll.

     

    KI macht auch vor der Stiftungswelt nicht halt. Im Gegenteil: Sie wird zur Arbeitserleichterung auch für und im Zusammenhang mit Stiftungen geradezu propagiert. Als inzwischen seit fast 40 Jahren im Beruf tätiger Anwalt möchte ich hier zum Innehalten aufrufen und einige grundsätzliche Punkte anmerken. Aus meiner Sicht kann KI unsere MI nicht ersetzen! KI kann uns helfen. KI kann ein gutes Werkzeug sein. Mit KI sollte man allerdings angemessen umgehen, denn sie ist verführerisch. Sie kommt unserer „Denkfaulheit“ entgegen.

     

    KI kann heute schon gut gegliederte, leicht lesbare Ausarbeitungen zu diversen Fachfragen liefern. Sie kann etwa auch Briefentwürfe und Vertragsentwürfe fertigen. Sie kann bei Abläufen und Prozessen unterstützen. Sie kann noch mehr und wird rasch „dazulernen“.

     

    Ich will nicht näher auf das bekannte Problem der KI-Halluzinationen bei der Beantwortung von Fachfragen eingehen, wo die KI uns etwas vorgaukelt. Ich habe auch schon beobachten können, dass KI dem Fragenden schmeichelt und ihm bei „Nichtwissen“ deshalb (?) ohne wirkliche Grundlage das vermeintlich gewünschte Ergebnis liefert. Die KI will uns ja nicht enttäuschen.

     

    Mir geht es vor allem um drei grundlegende Punkte im Zusammenhang mit rechtlichen Fachfragen an die KI: Nach meinen Beobachtungen in der Praxis wird leider nicht selten die Abklärung des der Frage an die KI zugrunde liegenden Sachverhaltes vernachlässigt. Das führt dazu, dass die KI falsch befragt wird und sie ausgehend von einem unvollständigen Sachverhalt gar keine wirklich passende Antwort geben kann. Da ist dann die MI vor und bei der Fragestellung, dem Prompt, vernachlässigt worden. Ja, das ist auch sonst in der Beratungspraxis nicht ganz selten. Der zweite, leicht auftretende Fehler ist, dass bei der KI zu deren ersten Ergebnissen nicht kritisch nachgefragt wird. Dazu kommt als typischer dritter Fehler, dass das von der KI gelieferte Ergebnis nicht ausreichend fachkritisch hinterfragt und überprüft wird.

     

    Bleiben wir fachlich kritisch! Geschwindigkeit, wie sie KI liefert, ist ggf. ein Vorteil. Deutlich wichtiger sind in der Regel Gründlichkeit und ein zum Fall passendes fundiertes Ergebnis. Bei der Fähigkeit zur Fachkritik wird der StiftungsBrief weiterhin helfen.

     

    Ihr

    Dr. K. Jan Schiffer — Rechtsanwalt

    Quelle: ID 50832620