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  • 24.01.2023 · Nachricht · Vergütung

    BAG: Gleicher Lohn für Minijobber wie für „Hauptamtliche“

    | Geringfügig Beschäftigte, die in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen, jedoch Wünsche anmelden können – denen der Arbeitgeber allerdings nicht nachkommen muss –, dürfen bei gleicher Qualifikation für die identische Tätigkeit keine geringere Stundenvergütung erhalten als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die durch den Arbeitgeber verbindlich zur Arbeit eingeteilt werden. Das hat das BAG einem Rettungsdienst ins Stammbuch geschrieben und dabei das Urteil der Vorinstanz vom LAG München bestätigt. |