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  • 11.04.2024 · Nachricht · Notarkosten

    BGH: Bei der Übertragung eines Geschäftsanteils an gemeinnützige GmbH ist kein Abschlag bei den Notarkosten veranlasst

    Der Geschäftswert der notariellen Beurkundung der Übertragung eines Geschäftsanteils an einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH) bestimmt sich nach dem Eigenkapital der Gesellschaft i. S. v. § 266 Abs. 3 HGB, das auf den Anteil entfällt. Das hat der BGH klargestellt.