30.06.2026 · Nachricht · Geringfügige Beschäftigung
Neu zum 01.07.2026: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht kann einmalig für die Zukunft widerrufen werden
Minijobber können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Bisher galt die Befreiung für die gesamte Dauer des Minijobs. Das ändert sich zum 01.07.2026. Minijobber können die Befreiung einmalig für die Zukunft widerrufen. Sie sind dann wieder rentenversicherungspflichtig und zahlen neben den Arbeitgeberbeiträgen eigene Beiträge zur Rentenversicherung.
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