25.06.2026 · Nachricht · Gemeinnützigkeit
EuGH: Tätigkeit für religiöse Organisation – Kirchenaustritt ist kein automatischer Kündigungsgrund
Der Kirchenaustritt eines Arbeitnehmers einer religiösen Organisation rechtfertigt nicht die Kündigung, wenn die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten es nicht erfordert, Mitglied der fraglichen Kirche zu sein, und der betreffende Arbeitnehmer nicht öffentlich wahrnehmbar in einer Weise handelt, die dem Ethos dieser Kirche zuwiderläuft. Das hat der EuGH im Fall einer Schwangerschaftsberaterin entschieden. Dieses Urteil hat auch praktische Bedeutung für gemeinnützige Organisationen.
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