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  • 26.01.2022 · Nachricht · Ehrenamt

    Bildungszeit gilt auch für künftige ehrenamtliche Tätigkeiten

    | Die landesrechtlichen Vorschriften zur Bildungszeit erlauben teils auch eine – bezahlte – Freistellung der Arbeitnehmer für Ausbildungen zu ehrenamtlichen Tätigkeiten. Dabei ist nicht Voraussetzung, dass eine entsprechende Tätigkeit bereits ausgeübt wird. Dies hat das BAG entschieden. |