· Fachbeitrag · Bildungsveranstaltungen
Bildungsveranstaltungen in Stiftungen: Sind Online-Lernangebote jetzt zulassungspflichtig?
von Wolfgang Pfeffer, Drefahl
| Online-Lernangebote in Form von Videokonferenzen sind in vielen Bereichen gang und gäbe. Ein neues Urteil des BGH hat diese Angebote jetzt in Frage gestellt. Nach dieser Rechtsauffassung könnten Online-Seminare künftig zulassungspflichtig sein. Für viele Veranstalter wäre das eine zu große Hürde. Neben den Veranstaltungen von Bildungsträgern wären auch eine Vielzahl Online-Schulungen und -Lehrgängen in Stiftungen betroffen. |
Das Fernunterrichtschutzgesetz und die Zulassungspflicht
Fernunterricht unterliegt in Deutschland anders als Präsenzunterricht einer besonderen Regulierung durch das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG).
Die Zulassungspflicht von Fernlehrgängen
Handelt es sich bei den Online-Schulungen und -Lehrgängen um Fernunterricht im Sinne des FernUSG, müssen sie durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZfU) zugelassen sein. Fehlt die Zulassung,
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