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  • · Fachbeitrag · Stiftungsverwaltung

    Kostentransparenz beim Stiftungsvermögen

    von Wirtschaftjournalist Michael Vetter, Dortmund

    | Die Fantasie der Banken kennt bei der Kostengestaltung kaum Grenzen. In Zeiten von „Minizinsen“ sind Stiftungsverantwortliche daher gut beraten, sich regelmäßig mit der Kostenstruktur ihrer Geldanlagen zu befassen. |

    1. Kostenerfassung einschließlich der Verrechnungskonten

    Wichtig ist, dass tatsächlich sämtliche Kosten erfasst werden. Dies gilt sowohl für die Verrechnungskonten wie für die Wertpapierdepots und vor allem für die Transaktionskosten bei Käufen und Verkäufen einschließlich der Verwaltungs- und Verwahrgebühren der jeweiligen Anbieter.

     

    PRAXISHINWEIS | Bei Verrechnungskonten (in der Regel Girokonten) sollte grundsätzlich auf Bruttoabrechnungen bestanden werden. Während bei Nettoabrechnungen meist nur ein einziger Kostenbetrag auf dem Kontoauszug erscheint, weisen Bruttoabrechnungen jeden einzelnen Kostenbestandteil wie Kontoführungsgebühren, Buchungspostengebühren sowie eventuelle Kreditzinsen aus. Bei einer derartigen Detailbetrachtung kann jede einzelne Position meist problemlos mit den Gebühren anderer Anbieter verglichen werden.