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  • · Fachbeitrag · Stiftungsverwaltung

    Kostenstruktur bei Fondsprodukten prüfen

    von Wirtschaftsjournalist Michael Vetter, Dortmund

    | Wenn Erträge aus Geldanlagen auch zukünftig überdurchschnittlich sein sollen, werden Stiftungsverantwortliche wohl oder übel auch komplexe Anlageformen wie Investmentfonds in ihre diesbezüglichen Überlegungen einbeziehen müssen. Um diese durchaus anspruchsvolle Anlageform aber richtig einschätzen zu können, sollten die anfallenden Kosten bekannt sein, da bei kaum einem anderen Produkt eine derartige Vielzahl unterschiedlicher Gebührenvarianten möglich ist. Dazu sind auch Kenntnisse des einen oder anderen Fachausdrucks der Finanzbranche nötig. |

     

    1. Ausgabenaufschlag

    Insbesondere ins Gewicht fallen kann bei der Beurteilung der Kosten der Ausgabeaufschlag. Es handelt sich um den obligatorischen Unterschiedsbetrag von immerhin bis zu rund 5 % zwischen dem Ausgabepreis (beim Kauf) und dem Rücknahmepreis (beim Verkauf) des jeweiligen Fonds. Ebenfalls auf dieser Tagesordnung befindet sich die Verwaltungsvergütung, die, auch hier abhängig vom Anbieter, zwischen etwa 0,5 % und 2 % betragen kann.

     

    2. Performanceabhängige Vergütung

    Darüber hinaus kann von Investmentfonds auch eine performanceabhängige Vergütung verlangt werden, deren Höhe sich an der Wertentwicklung (Performance) des jeweiligen Fonds orientiert. Ob und in welchem Umfang weitere Kosten anfallen, sollte einer sorgfältigen Prüfung vorbehalten bleiben. Als Anhaltspunkt kann die veröffentlichte sogenannte „TER“ (Total Expense Ratio als Anhaltspunkt der Gesamtkosten) zwar herangezogen werden. Jedoch sollte verbindlich geklärt werden, ob darin tatsächlich sämtliche Kosten enthalten sind.