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  • · Fachbeitrag · Investmenttipp

    Anleihen aus „Down Under“

    von Wirtschaftsjournalist Michael Vetter, Dortmund

    | Die Anlagepolitik der Stiftungen ist längst weltweit strukturiert und schließt auch unterschiedliche Währungen nicht mehr aus. Dies gilt umso mehr, wenn neben Kurschancen der jeweiligen Währung überdurchschnittliche Renditen möglich sind. Vor diesem Hintergrund lohnt es sich daher, festverzinsliche Anleihen im Australischen Dollar einmal näher zu betrachten. |

    1. Schlechte Investitionslage bleibt uns erhalten

    Diversifikation heißt das Stichwort bei Anlageentscheidungen von Stiftungen. Da nach wie vor kein Ende der „Nullzinspolitik“ in Sicht ist, bleibt den Verantwortlichen kaum eine andere Wahl, als über eine möglichst breite Streuung der einzelnen Vermögenswerte einerseits eine halbwegs hinnehmbare Verzinsung zu erzielen und andererseits das Gesamtrisiko weitgehend vertretbar zu halten. Neben diesen Herausforderungen kommt eine weitere hinzu: Die Ankündigung so genannter „Strafzinsen“ auf (bisher) nur große Kontoguthaben dürften bereits jetzt zumindest vereinzelt dafür sorgen, dass auch Stiftungsgelder davon betroffen sein werden.

     

    Immerhin investieren Stiftungen einen Teil des ihnen anvertrauten Vermögens beispielsweise in Investmentfonds, deren Fondsgesellschaften je nach Größe auch zu jenen Anlegern gehören dürften, die von Strafzinsen betroffen wären. Damit würden sich Strafzinsen also auch unmittelbar auf Stiftungsvermögen auswirken. Ob und in welchem Umfang dies im Jahresverlauf die angestrebten Renditen tatsächlich beeinträchtigt, bleibt zunächst abzuwarten. Bisher haben ja nur sehr wenige Banken Strafzinsen angekündigt. Beunruhigend ist das aber in jedem Fall, da die Unberechenbarkeit der Geld- und Kreditbranche um eine Facette reicher geworden ist. Diese Entwicklung spricht im Übrigen wieder einmal für den Aufbau von Mehrfachbankverbindungen von Stiftungen. Die sogenannte „Hausbank“ sollte endgültig zu den Akten gelegt werden.