· Fachbeitrag · Wirtschaftsidentifikationsnummer
Die Wirtschafts-ID ist da – und wird ab 2027 für Stiftungen verpflichtend!
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
Im November 2024 wurde die Vergabe der Wirtschaftsidentifikationsnummer („Wirtschafts-ID“) gestartet. Betroffen sind auch Stiftungen. Die Brisanz: Oft wurde schon eine Wirtschafts-ID vergeben, ohne dass die Stiftung darüber unterrichtet wurde. SB klärt daher auf und zeigt, was es mit der Wirtschafts-ID auf sich hat.
Finanzämtern reicht die Steuernummer nicht mehr
Bislang dient den Finanzämtern die Steuernummer dazu, jede Stiftung sowie natürliche und juristische Person wie auch Personenvereinigungen eindeutig für das Besteuerungsverfahren zu identifizieren. Allerdings wurde mit § 139c AO die Wirtschafts-Identifikationsnummer („Wirtschafts-ID“) eingeführt. Auch diese hat das Ziel, jede wirtschaftlich tätige natürliche oder juristische Person und jede Personenvereinigung eindeutig für das Besteuerungsverfahren zu identifizieren; sie bietet im Vergleich zur Steuernummer einen Vorteil: Während sich die Steuernummer ändern kann – z. B. wenn die Geschäftsleitung der Stiftung in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamts verlegt wird, bleibt die Wirtschafts-ID für die Dauer der wirtschaftlichen Tätigkeiten unverändert.
Die Wirtschafts-ID soll deshalb langfristig zu Vereinfachungen in Steuer- und Verwaltungsverfahren führen und perspektivisch die Steuernummer ersetzen. Die Wirtschafts-ID wird deshalb nach und nach auf Anträgen, Formularen und Vordrucken der Finanzverwaltung zu verwenden sein. Bis mindestens Ende 2026 bleibt aber für Stiftungen noch alles wie gewohnt, weil die Wirtschafts-ID infolge des langen Vergabeprozesses voraussichtlich erst ab 2027 zwingend zu nutzen ist. Sie kann natürlich vorher freiwillig angegeben werden. Auch die Steuernummer entfällt vorerst nicht und ist weiter zu verwenden.
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