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  • 18.09.2026 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Umsatzsteuerliche Behandlung grenzüberschreitend erbrachter Pflegeleistungen innerhalb der EU

    Durch ein polnisches Unternehmen in Deutschland erbrachte Pflegeleistungen sind nach einem Urteil des FG Köln nicht umsatzsteuerfrei, wenn das polnische Unternehmen die Voraussetzungen einer Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 16 UStG nicht erfüllt.