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  • 27.11.2020 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Techno- und House-Konzerte: Eintrittsgelder ermäßigt besteuern

    | Eintrittsgelder für Techno- und House-Konzerte unterliegen dem ermäßigten Steuersatz, wenn die Musikaufführungen aus der Sicht eines „Durchschnittsbesuchers“ den eigentlichen Zweck der Veranstaltung darstellen. Das FG Berlin-Brandenburg in der Vorinstanz hatte die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes abgelehnt, weil nicht die Musikaufführungen im Vordergrund der Veranstaltung stünden, sondern der Party- oder Tanzcharakter überwiege. Dem hat nun der BFH widersprochen. |