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  • 02.07.2026 · Nachricht · Umsatzsteuer

    FinMin Sachsen konkretisiert Umsatzsteuerbefreiung von Tanzschulen bzw. Tanzkursen nach § 4 Nr. 21 UStG

    Das Sächsische Finanzministerium hat sich in einem aktuellen Erlass mit der Steuerbefreiung von Tanzschulen bzw. Tanzkursen nach § 4 Nr. 21 UStG befasst. Die Verfügung betrifft sowohl vergangene als auch künftige Veranlagungszeiträume und liefert eine Übersicht über die von Tanzschulen angebotenen Kurse und deren umsatzsteuerliche Behandlung.