30.04.2025 · Nachricht · Umsatzsteuer
Fahrdienste einer Behindertenwerkstatt sind steuerbefreit
Fahrdienste einer sozialrechtlich anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) sind nach § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. f UStG umsatzsteuerbefreit, weil sie Teil der Gesamtleistung der Behindertenbetreuung sind. Mit dieser Begründung hat das FG Münster den Vorsteuerabzug im Bereich des Fahrdienstes abgelehnt.
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