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  • 26.09.2025 · Nachricht · Umsatzsteuer

    BFH stellt klar: Die vertretungsweise Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes gegen Entgelt ist umsatzsteuerfrei

    | Die entgeltliche Übernahme ärztlicher Notfalldienste durch einen Arzt (unter Freistellung des ursprünglich eingeteilten Arztes von sämtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Dienst) ist als Heilbehandlung i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei. Das gilt unabhängig davon, wem gegenüber diese sonstige Leistung erbracht wird. Dies hat der BFH entschieden. |