26.09.2025 · Nachricht · Umsatzsteuer
BFH stellt klar: Die vertretungsweise Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes gegen Entgelt ist umsatzsteuerfrei
Die entgeltliche Übernahme ärztlicher Notfalldienste durch einen Arzt (unter Freistellung des ursprünglich eingeteilten Arztes von sämtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Dienst) ist als Heilbehandlung i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei. Das gilt unabhängig davon, wem gegenüber diese sonstige Leistung erbracht wird. Dies hat der BFH entschieden.
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