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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Arzneimittellieferung durch Krankenhaus ‒ Streit mit Kostenträgern um Umsatzsteuer geht weiter

    von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuer- und Sozialrecht Gabriele Ritter, Ritter&Partner mbB, Rechtsanwälte und Steuerberater, Wittlich

    | Der BFH hatte mit Urteil vom 24.09.2014 (Az. V R 19/11 ) entschieden, dass die Verabreichung von Zytostatika im Rahmen einer ambulant in einem Krankenhaus durchgeführten ärztlichen Heilbehandlung umsatzsteuerfrei ist. Darauf folgte ein jahrelanger Streit zwischen Kostenträgern und Krankenhäusern über die Rückabwicklung zuviel gezahlter Umsatzsteuer. Seit Ende 2019 streiten Kostenträger und Krankenhäuser erneut ‒ diesmal über Bemessungsgrundlagen und Steuersätze im Fertigarzneimittelbereich. Erste Klagen auf Rückzahlung sind bereits anhängig. |

    Überlegungen der Krankenkassen zum Steuersatz

    Arzneimittellieferungen unterliegen hierzulande grundsätzlich dem Umsatzsteuersatz von 19 Prozent. Nur in besonders eng auszulegenden Ausnahmefällen liegt ein umsatzsteuerfreier Umsatz vor. Dies hat der BFH für die durch Krankenhäuser selbst hergestellten und auf die Patienten individuell zugeschnittenen Zytostatika bejaht (BFH, Urteil vom 24.09.2014, Az. V R 19/11, Abruf-Nr. 173569). Das BMF schloss sich dem an und gab Umsetzungshinweise (BMF, Schreiben vom 28.09.2016, Az. III C 3 ‒ S 7170/11/10004, Abruf-Nr. 190163).

     

    Fertigarzneimittel und die Umsatzsteuer

    Fertigarzneimittel, die in engen Grenzen ebenfalls durch Krankenhäuser abgegeben werden können, erfüllen die BFH-Kriterien eindeutig nicht. Gleichwohl vertreten einige (wenige) Kostenträger die Ansicht, dass auch die Fertigarzneimittel, die durch Krankenhäuser abgegeben werden, auf der Grundlage des BFH-Urteils umsatzsteuerfrei zu stellen sind. Fertigarzneimittel seien zwar nicht individuell hergestellt. Sie seien aber durch die unmittelbare Verabreichung in die Behandlung ebenso stark eingebunden (siehe dazu auch Klaßmann in „der Krankenhaus-Justitiar“, I/2020, 29 ff. und Kissenkötter/Thoms-Meyer in „das Krankenhaus 3/2019, 214).