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  • 12.02.2026 · Nachricht · Stiftungsvermögen

    Kein Buchwertprivileg für die unentgeltliche Übertragung eines Teil-Mitunternehmeranteils auf nicht gemeinnützige Stiftung

    | Die unentgeltliche Übertragung eines Teil-Mitunternehmeranteils auf eine nicht gemeinnützige Stiftung kann nach § 6 Abs. 3 S. 1, Halbs. 2 EStG nicht zu Buchwerten erfolgen. Die auf diesen Anteil entfallenden stillen Reserven sind aufzudecken und als laufender Gewinn aus Gewerbebetrieb zu erfassen. Das hat das FG Baden-Württemberg entschieden. |