· Fachbeitrag · Stiftungs-Holding
Statt einer rechtsfähigen Stiftung besser Treuhandstiftung als Firmenholding installieren?
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| SB hat in einer Sonderausgabe die Vorzüge einer Stiftungs-Holding gegenüber einer GmbH-Holding vorgestellt. In dem Zusammenhang hat SB die Frage erreicht, ob es nicht sinnvoller sei, statt der rechtsfähigen Stiftung eine Unternehmensträgerstiftung in Form einer unselbstständigen Stiftung über eine juristische Person als Treuhänder zu integrieren? |
Viele Unterschiede ‒ daher ist der Einzelfall entscheidend
Die unselbstständige Stiftung/Treuhandstiftung hat Vorteile. So kann sie mit geringem Kapital gegründet werden, eine Satzung ist nicht nötig (dafür aber Vereinbarung Stifter ‒ Treuhänder) und, weil sie keine staatliche Anerkennung benötigt, läuft die Gründung unkompliziert und kostengünstig ab. Zudem bietet die Treuhandstiftung mehr Flexibilität bei der Verwaltung des Vermögens und kann später in eine rechtsfähige Stiftung umgewandelt werden.
Allerdings haben Treuhandstiftungen auch Nachteile im Vergleich zu rechtsfähigen Stiftungen. Weil sie keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, ist der Treuhänder ‒ gebunden durch den Vertrag mit dem Stifter ‒ für die Verwaltung des Vermögens und die Umsetzung des Stiftungszwecks zuständig. Zudem ist der Treuhänder Träger des Stiftungsvermögens, auch wenn er verpflichtet ist, das Vermögen der unselbstständigen Stiftung getrennt von seinem sonstigen Vermögen besonders zu verwalten. Dieses Treuhänder-Konstrukt kann Risiken nach sich ziehen, etwa durch die Insolvenz des Treuhänders. Zudem fehlt bei Treuhandstiftungen die Stiftungsaufsicht. Dies kann etwa bei großem Vermögen und langfristigen Projekten wie der Führung von Unternehmen mangels staatlicher Kontrolle durchaus nachteilig sein.
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