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  • · Fachbeitrag · Stiftung & Steuern

    Zytostatika: Mündliche Verhandlung vor dem EuGH

    | Am 13.6.13 fand vor dem EuGH die mündliche Verhandlung zu den Vorlagefragen des BFH in Sachen Umsatzbesteuerung von Zytostatikaleistungen statt. Es plädierten die Klägervertreterin, die Bundesrepublik Deutschland und die EU-Kommission. Der Beklagte (Finanzamt) war nicht vertreten. |

     

    Den Vertretern wurden im Vorfeld Fragen des EuGH zur Beantwortung in der mündlichen Verhandlung übermittelt. Diese Fragen waren sehr praxisorientiert, z.B. zum genauen Ablauf einer Zytostatikabehandlung einschließlich der Herstellung oder zur Verfügungsgewalt über die hergestellten Zytostatika.

     

    • Zu den Vorlagefragen des BFH hat die Bundesrepublik Deutschland die Auffassung vertreten, dass die Zytostatikalieferung keinen mit der Krankenhausleistung eng verbundenen Umsatz darstellt und daher alle Umsätze der Umsatzbesteuerung unterliegen. Dies betrifft sowohl die Lieferungen von Zytostatika für ambulante Patienten des Krankenhauses, welches im Rahmen einer Institutsermächtigung tätig wird, als auch die Lieferungen für ambulante Patienten der ermächtigten Krankenhausärzte.