Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 17.09.2019 · Nachricht · Steuerhinterziehung

    Stiftungsvermögen in der ErbSt-Erklärung nicht angegeben

    | Dient der Hauptzweck der Stiftungsgründung der Steuerhinterziehung, hat dies zur Folge, dass das Stiftungsvermögen nicht vom Vermögen des Stiftungsgründers getrennt, sondern diesem weiter zuzurechnen ist. Dieser zivilrechtlichen Rechtsprechung folgt auch die finanzgerichtliche Rechtsprechung, zuletzt das FG Köln im Fall einer schweizerischen Stiftung. |