03.06.2025 · Nachricht · Spenden
Spenden an ausländische Organisation: Spendenabzug setzt Eintrag im Zuwendungsempfängerregister voraus
| Ausländische Spendenempfänger dürfen Zuwendungsbestätigungen nur noch bzw. schon dann ausstellen, wenn sie im Zuwendungsempfängerregister (ZER) eingetragen sind. Darauf hat das Finanzministerium Schleswig-Holstein hingewiesen. |
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