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  • · Nachricht · Gemeinnützigkeit

    Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Ausland

    | Verwirklichen inländische Körperschaften steuerbegünstigte Zwecke im Ausland, müssen sie besondere Anforderungen erfüllen. Das FinMin Sachsen-Anhalt hat die Spielregeln dafür zusammengefasst. |

     

    • Grundsätzlich können alle steuerbegünstigten Zwecke auch im Ausland verwirklicht werden. Eine Förderung der Allgemeinheit i. S. v. § 52 AO setzt nicht voraus, dass die Fördermaßnahmen Bewohnern oder Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland zugutekommen. Erforderlich ist nur, dass
      • natürliche Personen mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland gefördert werden oder