11.06.2026 · Nachricht · Gemeinnützigkeit
BFH-Urteil: Nicht alle Vermögensregelungen in der Satzung sind gemeinnützigkeitsrelevant
Verstöße gegen Satzungsbestimmungen, die nicht durch die §§ 51 bis 68 AO vorgegeben sind, sind für die Steuerbefreiung ohne Bedeutung. Das hat der BFH bei einer Stiftung klargestellt, die gegen eine Klausel in der eigenen Satzung verstoßen hatte, nach der das Stiftungsvermögen erhalten werden muss.
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