· Fachbeitrag · Familienstiftung
Streubesitzdividenden einer Familienstiftung: FG Hamburg klärt Abzug der Werbungskosten
| Was gilt für den Abzug von Werbungskosten, die im Zusammenhang mit Streubesitzdividenden einer Familienstiftung entstehen? Über diese Frage musste das FG Hamburg entscheiden. |
Streit um Werbungskosten bei Streubesitzdividenden einer Stiftung
Eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige und nicht steuerbefreite rechtsfähige Familienstiftung investiert ihr Vermögen überwiegend in Kapitalanlagen. Sie erzielte in den Streitjahren 2013 bis 2021 unter anderem Einnahmen aus Aktiendividenden, Zinserträgen, Fondsausschüttungen und Veräußerungsergebnissen aus Aktien, Anleihen und Investmentfonds. Dabei handelte es sich nicht um Anteile, die dem Handelsbestand eines Kredits, Wertpapier- oder Finanzdienstleistungsinstituts i. S. v. § 8b Abs. 7 S. 1 KStG oder einem Umlaufvermögen i. S. v. § 8b Abs. 7 S. 1 KStG zuzuordnen sind.
Bei der Familienstiftung fielen im Streitzeitraum Aufwendungen an für Büroausstattung, Räume, das Gehalt des Vorstands, die Vergütung der Beiräte sowie Kosten für die Vermögensverwaltung in Form von Kontogebühren, Depotgebühren und die laufenden Rechts- und Steuerberatungskosten. Von diesen Werbungskosten standen jeweils erhebliche Beträge im Zusammenhang mit Bezügen i. S. v.§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 8b Abs. 4 KStG (Streubesitzdividenden).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig