09.01.2026 · Nachricht · Familienstiftung
EuGH: Unterschiedliche steuerliche Behandlung zwischen inländischen und ausländischen Familienstiftungen ist zulässig
| Die deutsche Regelung zum Steuerklassenprivileg für inländische Familienstiftungen verstößt nicht gegen den Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit. Das hat der EuGH im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen einer Familienstiftung mit Sitz und Geschäftsleitung in Liechtenstein und dem Finanzamt Köln-West über die Höhe der von der Stiftung für das Jahr 2014 geschuldeten Schenkungsteuer klargestellt. |
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