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  • · Fachbeitrag · Familienstiftung

    BFH erleichtert zinslose Verkäuferfinanzierung: Gestaltungsmöglichkeit für Familienstiftung

    von Dipl.-Finw. Christiane Kittner, M.B.L., Steuerberaterin, Lehleiter + Partner, Dresden

    Der BFH hat seine langjährige Rechtsprechung zur Besteuerung zinslos gestundeter Kaufpreisforderungen im Privatvermögen aufgegeben. Vereinbaren die Parteien, dass jede Rate vollständig auf den Kaufpreis angerechnet wird und die Stundung unentgeltlich erfolgt, entsteht weder ein Kapitalertrag noch ein Rückzahlungsgewinn noch eine freigebige Zuwendung allein aufgrund der Zinslosigkeit. Die Entscheidung erleichtert Vermögensübertragungen und Immobilienverkäufe auf Familienstiftungen. SB erläutert Ihnen das Urteil und stellt die Gestaltungen für die Praxis vor.

    Die bisherige Ausgangslage für die Vermögensnachfolge

    Die Übertragung ertragbringenden Vermögens auf eine Familienstiftung scheitert häufig an der Finanzierung. Eine unentgeltliche Ausstattung führt zur endgültigen Vermögensentäußerung des Stifters und kann Schenkungsteuer auslösen. Ein entgeltlicher Erwerb setzt voraus, dass die Stiftung den Kaufpreis aus vorhandenem Vermögen oder mithilfe einer Bankfinanzierung aufbringen kann.

    Die neue BFH-Rechtsprechung zur „Verkäuferfinanzierung“

    Als Alternative bietet sich die Verkäuferfinanzierung an: Der Stifter überträgt den Vermögensgegenstand zum Verkehrswert auf die Stiftung, stundet den Kaufpreis langfristig, und die Stiftung bedient die Forderung aus den Erträgen des erworbenen Vermögens. Auch bei ausdrücklich vereinbarter Zinslosigkeit rechneten Rechtsprechung und Finanzverwaltung die Raten bislang jedoch in einen Tilgungs- und einen fiktiven Zinsanteil auf, der beim Veräußerer als Kapitalertrag besteuert wurde. Dies ändert sich nun durch die neue Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 24.03.2026, Az. VIII R 30/24, Abruf-Nr. 254381).