11.02.2025 · Nachricht · Einlagekonto
LfSt Niedersachsen: Gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen privaten Stiftungen ausgeschlossen
Die Grundsätze der verdeckten Einlage nach § 8 Abs 3 S. 3 KStG sind nicht auf Stiftungen des privaten Rechts anwendbar, weil diese weder kapitalmäßige noch mitgliedschaftsähnliche Rechte vermitteln (R 8.9 Abs. 3 KStR 2022 und H 8.9 „Anwendungsbereich“ KStH 2022). Aus diesem Grund scheidet die Anwendung der §§ 27 ff. KStG auf Stiftungen des privaten Rechts aus, so das LfSt Niedersachsen.
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