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  • 17.09.2019 · Nachricht · Einkommensteuer/Körperschaftsteuer

    Einlagekonto bei rechtsfähiger Familienstiftung

    Im Interesse der gebotenen steuerlichen Gleichbehandlung von Kapitalgesellschaften und Stiftungen ist auch für rechtsfähige Stiftungen ein steuerliches Einlagekonto zu führen. Für dieses sind (auch) die in § 27 Abs. 1 S. 2 KStG normierten Regelungen zu Zu- und Abgängen im Zeitraum vom Beginn bis zum Ende des Wirtschaftsjahres zu beachten. Das hat das FG Rheinland-Pfalz im Fall einer rechtsfähigen Familienstiftung entschieden. Das letzte Wort hat der BFH.