· Fachbeitrag · Destinatär
So werden die Leistungen an die Destinatäre einer Familienstiftung besteuert
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Erhalten Destinatäre Leistungen aus einer Familienstiftung, so sind diese Leistungen steuerpflichtig. Dabei ist die Abgrenzung zwischen den einzelnen Einkunftsarten nicht einfach und die Besteuerungshöhe jeweils unterschiedlich. SB informiert Sie über die geltenden Regelungen und zeigt, wie Destinatäre erhaltene Leistungen versteuern müssen. |
Zahlungen an begünstigte Destinatäre und Besteuerung
Destinatäre sind die Personen, die satzungsgemäß von den Leistungen der Stiftung profitieren sollen. Bei einer Familienstiftung sind dies meist der Ehegatte sowie die Abkömmlinge des Stifters. Sie erhalten regelmäßig Zahlungen aus den Stiftungserträgen. Aus Gründen des Vermögensschutzes haben sie darauf allerdings regelmäßig keinen Rechtsanspruch; die Zahlungen sind freiwillig. Zudem können Destinatäre weitere Zahlungen von der Stiftung erhalten, indem sie für diese verschiedene Tätigkeiten erbringen (z. B. als Vorstand oder Angestellter).
Die Familienstiftung unterliegt einer pauschalen Körperschaftsteuer von lediglich 15 Prozent. Im Gegenzug müssen die Destinatäre die Vergütungen versteuern; und zwar
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