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  • · Fachbeitrag · Beteiligungen an Personengesellschaften

    Gewinnausschüttungen steuerpflichtig

    von RAin und Fachanwältin für Steuer- und Sozialrecht Gabriele Ritter, Ritter&Partner mbB, Rechtsanwälte und Steuerberater, Wittlich

    | Immer wieder sind Beteiligungen gemeinnütziger Stiftungen an Personengesellschaften Anlass gerichtlicher Auseinandersetzungen. Ganz aktuell entschied das FG Düsseldorf, dass eine Stiftung mit ihrer Beteiligung als Kommanditistin an einer KG einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (wGB) unterhält. Eine Zuordnung der Beteiligung zur Vermögensverwaltung wollte das Gericht trotz der zahlreichen Einwände der Stiftung nicht anerkennen. |

    Sachverhalt

    Klägerin ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Ihr Zweck ist es, Mittel zu beschaffen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Bildung und Erziehung durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Klägerin hatte im Wege der Zustiftung einen Kommanditanteil mit einem bestimmten Nennbetrag an einer sog. Publikums-GmbH & Co. KG erhalten. Zwischen ihr und dem FA war nun streitig, ob die Gewinnausschüttung der KG als Einnahmen aus einem wGB i. S. d. § 14 AO zu versteuern sind oder ob es sich um steuerfreie Einnahmen aus der Vermögensverwaltung handelt.

     

    Die Stiftung war der Auffassung, dass diese der Vermögensverwaltung zuzuordnen sei. Die GmbH & Co. KG habe sich im Zeitpunkt der Übertragung bereits seit Längerem in einer wirtschaftlichen Krise befunden. Es sei daher nicht absehbar gewesen, ob überhaupt noch, und wenn ja, in welcher Höhe, Rückflüsse an die Kommanditisten erfolgen würden. Vielmehr seien bereits zu diesem Zeitpunkt intensive Verhandlungen über den Verkauf eines Werks zur Erzeugung von Strom und Wärme geführt worden. Der Grundgedanke zur Übertragung des Kommanditanteils habe darin gelegen, dass dieser im Übertragungszeitpunkt keinen bilanziellen Vermögenswert für die Stiftung dargestellt habe.