· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Teilnahme an Firmenlauf: Startgeld, Laufshirt der Stiftung und Co. in der Lohnsteuer
von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, Rödl & Partner, München
Viele Stiftungen nehmen mit ihren Mitarbeitern an Firmenläufen teil. Hier stellt sich regelmäßig die Frage, ob und ggf. wie sich die von den Stiftungen getragenen Kosten wie Laufshirt der Stiftung, Startgebühr, Verpflegung und vieles mehr aus lohnsteuerlicher Sicht beim Mitarbeiter auswirken. SB hat die Details für Sie nachfolgend zusammengestellt.
Diese Vorteile bietet eine Firmenlaufteilnahme
In vielen Städten finden Firmenläufe statt. Bei diesen treten Mitarbeiter verschiedener Unternehmen gegeneinander an und laufen oder walken eine Distanz, die auch ohne großes Training zu schaffen sind. Auch viele Stiftungen nehmen teil. Die Hürden für die Teilnehmer sind nicht sehr hoch. Die sportliche Leistung steht nicht im Vordergrund. Vielmehr sollen Teamgeist, Bewegung, das gemeinschaftliche Erlebnis und Networking unter den Kollegen gefördert werden.
Firmenläufe dienen Stiftungen aber auch dazu, die eigene Stiftung und ihre Mission sichtbar zu machen. Die Läufer werden im Regelfall mit gebrandeten Laufshirts ausgestattet, was den Teamgedanken unterstützen soll. Manche Stiftungen verbinden den Firmenlauf auch mit einer geselligen Veranstaltung und bewirten die Läufer z. B. in einem separaten Zelt im Zielbereich.
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