22.07.2025 · Nachricht · Urlaub
Urlaubsabgeltung nach Mutterschutz und Elternzeit – Kürzungserklärung nach Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr..
Immer wieder scheiden Arbeitnehmer nach der Elternzeit aus. An der Stelle stellt sich dann die Frage, was mit deren Urlaubs(abgeltungs)anspruch passiert. Hierzu stellt das BAG klar: Das Recht des Arbeitgebers aus § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG, den Jahresurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwöftel zu kürzen, besteht nur während des laufenden Arbeitsverhältnisses und kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr ausgeübt werden.
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