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  • · Fachbeitrag · Unternehmensverbundene Stiftungen

    Die unternehmensverbundene Stiftung ‒ Sonderfälle Doppelstiftung und Stiftung & Co. KG

    von Rechtsanwältin Tina Bieniek, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, Freiburg

    | Weist eine Stiftung einen besonderen Bezug zu einem Unternehmen auf, spricht man von einer unternehmensverbundenen Stiftung. SB wirft in einer Serie einen Blick auf diese Sonderform der Stiftung, hinter der sich eine Vielzahl an Stiftungsformen, Gestaltungsmöglichkeiten, Chancen und Risiken verbirgt. In diesem ‒ letzten ‒ Teil der Serie dreht sich alles um die Sonderfälle Doppelstiftung und Stiftung & Co. KG. |

    Die Doppelstiftung

    Im Kontext der Unternehmensnachfolge trifft man immer wieder auf den Begriff der sog. Doppelstiftung. Dabei wird eine privatnützige (Familien-)Stiftung mit einer gemeinnützigen Stiftung kombiniert. Beide Stiftungen erhalten jeweils Gesellschaftsanteile am Unternehmen:

     

    • Die Familienstiftung erhält die Mehrheit der Stimmrechte und damit den Einfluss auf das Unternehmen. Übermäßige Ausschüttungen aus dem Unternehmen können durch die Familienstiftung (oder andere Minderheitsgesellschafter mit Mehrstimmrecht) verhindert werden. Ihr Anteil an den Gewinnen des Unternehmens ist im Regelfall geringer. Er wird so gewählt, dass die Familie aus den an die Familienstiftung gezahlten Erträgen gut versorgt werden kann.