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  • 03.02.2021 · Nachricht · Stipendium

    Promotionsstipendium ist beim Empfänger voll beitragspflichtig

    | Auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten. Das hat das LSG Celle-Bremen im Fall einer Doktorandin entschieden, die als Nachwuchswissenschaftlerin ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung erhalten hatte. |