· Fachbeitrag · Stiftung und Recht
Transparenzregister: So erfolgt die Anmeldung
von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR/FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung, PricewaterhouseCoopers GmbH, Kassel
| Das „Transparenzregister“ beschäftigt immer noch viele Stiftungen. Wie die Meldung ‒ sozusagen rein „technisch“ ‒ erfolgt, zeigt dieser Beitrag. |
1. Anlage der Rechtseinheit „Stiftungi“
Die Anmeldung erfolgt unter: www.transparenzregister.de. Zunächst muss dort die transparenzpflichtige Rechtseinheit, z. B. die Stiftung, angelegt werden. In einem zweiten Schritt sind für die transparenzpflichtigen Rechtseinheiten die jeweiligen wirtschaftlich Berechtigten, die im Transparenzregister eingetragen werden sollen, zu benennen. Rechtsfähige Stiftungen i. S. d. §§ 80 ff. BGB sind „sonstige Rechtsgestaltungen aller Art“:

Im nächsten Schritt müssen die Angaben zur Stiftung selbst erfolgen:
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