Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Satzung

    LG Paderborn: Maßgeblichkeit der Stiftungssatzung (auch) für unverbesserliche Stiftungsorgane

    von Rechtsanwältin Tina Bieniek, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, Freiburg

    | Die Regelungen in der Stiftungssatzung geben den Stifterwillen wieder. Sie müssen aus diesem Grund von den Stiftungsorganen immer beachtet werden. Ein jüngst ergangenes Urteil des LG Paderborn erinnert daran, dass selbst dauerhafte Verstöße gegen die Satzung deren Maßgeblichkeit und Bedeutung nicht schmälern. SB wirft einen genauen Blick auf die Entscheidung und zieht die Lehren für die Praxis. |

    Streit um wirksame Bestellung eines Kuratoriumsmitglieds

    Der vom LG Paderborn entschiedene Fall befasste sich mit der Wirksamkeit der Entsendung eines Mitglieds in das Kuratorium einer Stiftung. Einzelheiten des Sachverhalts wurden zwar mit der Entscheidung des LG nicht veröffentlicht ‒ das Gericht verwies auf den vom AG Paderborn in der Vorinstanz ermittelten Sachverhalt, zu dem es aber kein veröffentlichtes Urteil gibt. Aus der rechtlichen Würdigung ergeben sich aber hinreichende Anknüpfungspunkte, um den Ablauf nachvollziehen zu können.

     

    Verein als Stifter

    Eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts (die spätere Beklagte) war 2009 durch einen Verein als Stifter errichtet worden. Er wurde dabei durch seine Erste Vorsitzende vertreten; andere Vereinsorgane waren nicht eingebunden (und mussten es nach der Vereinssatzung auch nicht sein). Im Zusammenhang mit der Errichtung der Stiftung wurde ein Stiftungsvorstand bestellt, dem u. a. die Erste Vorsitzende des stiftenden Vereins angehörte.