02.04.2025 · Fachbeitrag · Personalmanagement
BAG stellt klar: Kein Anscheinsbeweis für Zugang eines Kündigungsschreibens per Einwurf-Einschreiben
Damit der Zugang eines Schriftstücks nachgewiesen werden kann, reicht der Einlieferungsbeleg eines Einwurf-Einschreibens nebst Sendungsverlauf nicht aus. Vielmehr bedarf es auch der Vorlage des Auslieferungsbelegs. Das hat das BAG im Fall einer Kündigung entschieden.
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