Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Immobilienerbe

    Erben einer Eigentumswohnung

    von RAin Kornelia Reinke, Bonn (www.schiffer.de)

    | Der vierte und letzte Teil widmet sich dem Wohnungseigentumsrecht. Ähnlich dem Erbbaurecht ist auch das Wohnungseigentumsrecht wegen kriegsbedingter Wohnungsnot vom Gesetzgeber geschaffen worden. Hier war es der 2. Weltkrieg. Das WEG war notwendig, da das BGB Teileigentum an Gebäuden (Wohnungseigentum) rechtlich nicht kennt. |

    1. Was ist Wohnungseigentum?

    Die Definition des Wohnungseigentums steht in § 1 Abs. 1 und 2 WEG:

     

    • (1) Nach Maßgabe dieses Gesetzes kann an Wohnungen das Wohnungseigentum, an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes das Teileigentum begründet werden.

     

    • (2) Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.