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  • 26.08.2025 · Nachricht · Immobilien

    Die Stiftung als Bauherr: Planer und Bauunternehmer können Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB verlangen

    | Wenn eine Stiftung für eine Baumaßnahme Planungsbüros und Bauunternehmen mit Leistungen beauftragt, muss sie deren Forderung nach Stellung einer Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB erfüllen. Eine Stiftung gehört nämlich nicht zu den (öffentlichen) Auftraggebern, die von der Stellung einer Bauhandwerkersicherung befreit sind, weil sie nicht insolvent werden können. Das hat das LG Frankfurt am Main festgestellt. |