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  • · Enthaftungsmanagement

    Haftung und Enthaftungsmanagement – Teil 1: Die Haftung in Stiftungen

    Bild: © ChatGPT / KI-generiert

    von Rechtsanwältin Tina Bieniek, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, Freiburg

    Tausende Stiftungen gibt es in Deutschland. Täglich werden in, für und mit ihnen unzählige Entscheidungen getroffen. Gemein ist diesen Entscheidungen eines: Sie sind haftungsrelevant. Die Auseinandersetzung mit dem Thema „Haftung“ ist für jede Stiftung unumgänglich. SB StiftungsBrief gibt in einer Beitragsserie einen Überblick über zentrale Haftungsrisiken und zeigt, wie sich Stiftung und Organmitglieder wirksam enthaften. In Teil 1 geht es um die Systematik der Haftungsebenen, die persönliche Haftung der Organmitglieder und die Haftung der Stiftung als juristische Person.

    Rechtliche Rahmenbedingungen: Haftungskonzept in Stiftung

    Haftung ist nicht nur tatsächlich ein vielschichtiges Thema – wer wofür haftet, ist nämlich fast immer eine individuell von der konkreten Stiftung und ihren Strukturen abhängige Frage –, sondern auch rechtlich komplex. Es gibt nicht „den einen“ Haftungstatbestand, den man einfach durchprüfen kann. Haftungsfragen sind vielmehr allgemeine Rechtsfragen, die somit auch nicht nur für Stiftungen, sondern in vergleichbarer Weise auch für andere Körperschaften (Vereine, GmbH usw.) Geltung beanspruchen.

     

    Ausgangspunkt für alle Haftungsfragen ist dabei die grundlegende Unterscheidung zwischen der Haftung der Stiftung selbst und der Haftung ihrer Organmitglieder, bei diesen zudem die Unterscheidung zwischen Innen- und Außenhaftung. Danach gilt: