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  • 20.02.2026 · Nachricht · Datenschutz

    Urteil des ArbG Duisburg lehrt: Arbeitgeber darf Dritte nicht über Gesundheitszustand eines Mitarbeiters informieren

    | Der Arbeitgeber darf nicht unerlaubt Gesundheitsdaten eines Arbeitnehmers an Dritte weitergeben. Dies hat das Arbeitsgericht (ArbG) Duisburg entschieden und die Präsidentin eines Verbands zu einer Schadenersatz-zahlung von 10.000 Euro verurteilt, weil sie die Mitglieder in einem Rundschreiben darüber informiert hatte, dass sich der technische Leiter des Verbands „im Krankenstand befindet“. |