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  • 20.02.2026 · Nachricht · Datenschutz

    Urteil des ArbG Duisburg lehrt: Arbeitgeber darf Dritte nicht über Gesundheitszustand eines Mitarbeiters informieren

    | Der Arbeitgeber darf nicht unerlaubt Gesundheitsdaten eines Arbeitnehmers an Dritte weitergeben. Dies hat das Arbeitsgericht (ArbG) Duisburg entschieden und die Präsidentin eines Verbands zu einer Schadenersatzzahlung von 10.000 Euro verurteilt, weil sie die Mitglieder in einem Rundschreiben darüber informiert hatte, dass sich der technische Leiter des Verbands „im Krankenstand befindet“. |