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  • · Fachbeitrag · Ausgliederung

    Ausgliederung von Vermögen aus einer rechtsfähigen Stiftung ‒ das sind die Voraussetzungen

    von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR/FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung (bundesweit), PricewaterhouseCoopers GmbH, Kassel

    | Die Gründe für die Ausgliederung von Vermögen aus einer rechtsfähigen Stiftung auf eine separate rechtlich selbstständige Einheit sind vielschichtig. SB macht Sie mit den Voraussetzungen vertraut. |

    Gründe für eine Ausgliederung

    Eine Reihe von Stiftungen sind seit ihrer Errichtung unmittelbar operativ tätig, z. B. indem sie ein Krankenhaus oder Alten- und Pflegeheim betreiben. Diese Stiftungen verfügen regelmäßig über erhebliches Vermögen, in erster Linie über Grundeigentum. In einem zunehmend komplexen regulatorischen Umfeld ‒ auch wegen der ansteigenden Haftungsrisiken ‒ erkennen Stiftungen mehr und mehr die Notwendigkeit, das Stiftungsvermögen von Risiken abzuschotten, die aus dem operativen Betrieb herrühren.

     

    Andere Motive für Ausgliederungen können sein: Etablierung oder Stärkung einer vorhandenen Profit-Center-Struktur sowie Schaffung angemessener Vergütungsstrukturen der Mitarbeiter. Schließlich können auch steuerrechtliche Motive den Anlass für Ausgliederungen bilden, z. B. um wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von der originären gemeinnützigen Zweckverfolgung besser abzugrenzen mit dem Ziel, die Gemeinnützigkeit zu erhalten (zu den Motiven Schauhoff, Handbuch der Gemeinnützigkeit, 3. Aufl., § 9 Rz. 1).