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  • 01.10.2013 · Fachbeitrag · Gewerbliche Altkleidersammlungen

    Anschein der Gemeinnützigkeit führt zur Untersagung

    | Auf dem Gebiet der Altkleiderwirtschaft betätigen sich seit Jahren anerkannte gemeinnützige Vereinigungen (Deutsche Rote Kreuz, etc.), denen das Publikum Altkleider gerade deshalb anvertraut, damit anderen Menschen geholfen wird. Mit dem zunehmenden Auftreten gewerblicher Unternehmen, die sich den Anschein der Gemeinnützigkeit geben, wird nicht nur das Sammelaufkommen dieser Institutionen gefährdet, sondern es leidet insgesamt das Vertrauen der Allgemeinheit daran, dass die „Kleiderspende“ in die richtigen Hände gelangt (VG Arnsberg 20.3.13, 8 L 916/12, Abruf-Nr. 133091 ). |