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  • · Fachbeitrag · 60 Fragen/60 Antworten

    Zentrale Fragestellungen zur Errichtung und zum Betrieb einer Stiftung (Fragen 22 bis 30)

    von RAin Gabriele Ritter, FAin für Steuer- und Sozialrecht, BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln

    | Mit dieser Beitragsreihe beantworten wir zentrale Fragen zur Errichtung und zum Betrieb einer Stiftung. Dieser Beitrag zeigt die Anforderungen, die steuerbegünstigte Stiftungen beim laufenden Betrieb beachten müssen. Die §§ 55 ff. AO enthalten zahlreiche Restriktionen, die bei Nichteinhaltung zu einer Gefährdung der Gemeinnützigkeit führen können. Betriebsprüfungen belegen, dass solche Sanktionen auch vermehrt angedroht und bisweilen auch umgesetzt werden (Fragen 1 bis 21 in SB 11, 215 und SB 11, 234 ). |

    22. Welches sind die wesentlichen Bestimmungen der AO für den laufenden Geschäftsbetrieb?

    Das Gemeinnützigkeitsrecht ist in der AO in den §§ 51 bis 68 AO geregelt. Die im laufenden Geschäft besonders zu beachtenden Regelungen befinden sich in den §§ 55 bis 58 AO. Danach muss das Handeln der steuerbegünstigten Körperschaft selbstlos (§ 55 AO), ausschließlich (§ 56 AO) und unmittelbar (§ 57 AO) erfolgen. In § 58 AO sind zudem Betätigungen aufgeführt, die ausnahmsweise steuerlich unschädlich sind. Zum weiteren Verständnis der gemeinnützigkeitsrechtlich zu beachtenden Anforderungen ist es zunächst wichtig, Kenntnis der Sphären einer steuerbegünstigten Körperschaft zu haben.

    23. Welche Sphären kennt eine steuerbegünstigte Stiftung?

    Eine steuerbegünstigte Körperschaft kann vier steuerlich relevante Sphären haben: den ideellen Bereich, die Vermögensverwaltung, die Zweckbetriebe und die steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe. Die Unterscheidung der verschiedenen Sphären ist gemeinnützigkeitsrechtlich von Bedeutung für die Mittelverwendung innerhalb der Körperschaft und auch gegenüber Dritten.