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  • 01.08.2022 · Nachricht · Zweckbetriebe

    BFH bejaht Zweckbetrieb bei der Organisation des Zivildienstes

    | Die entgeltliche Übernahme von Verwaltungstätigkeiten im Rahmen der Freiwilligendienste ist ein allgemeiner Zweckbetrieb. Das hat der BFH für den früheren Zivildienst entschieden und damit eine Entscheidung des FG Münster bestätigt. Die BFH-Ansicht steht in Widerspruch zur Sicht der Finanzverwaltung. |