Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Vorratszwecke (Teil 3)

    Unzulässigkeit von Vorratszwecken? Zugleich das Ende der Bürgerstiftung?

    von RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn (www.schiffer.de)

    | Gerade bei Bürgerstiftungen werden oft alle nach der AO möglichen steuerbefreiten Zwecke in den Satzungen aufgezählt. Viele Stiftungszwecke, die nicht alle gleichzeitig oder auch nur zeitnah erfüllt werden können, bereiten aus Sicht der Finanzverwaltung Probleme. In Teil 3 der Beitragsreihe wird der Frage nachgegangen, welche zivilrechtlichen Vorschriften ggf. als Begründung von der Finanzverwaltung herangezogen werden könnten. |

    1. Zivilrechtliche Begründungsansätze

    Stiftungszivilrechtlich haben sich, soweit ersichtlich, vor allem Hüttemann und Rawert mit der Frage nach dem Verbot von Vorratszwecken befasst.

     

    1.1 Die Argumentation von Hüttemann und Rawert

    Hüttemanns Hinweis (Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 3. Aufl., § 4 Rn. 130) zur angeblichen Unzulässigkeit von Vorratszwecken auf die „vergleichbare Problematik im Stiftungsrecht“ (Stiftungszivilrecht) sowie seine Kommentierung dazu gemeinsam mit Rawert (Staudinger/Hüttemann/Rawert, BGB, § 80 BGB Rn. 42) kann weder seine Behauptung für das Stiftungssteuerrecht begründen, noch kann der Hinweis überhaupt für das Stiftungszivilrecht ein überzeugender Begründungsansatz sein.