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  • · Fachbeitrag · Vorratszwecke (Teil 2)

    Unzulässigkeit von Vorratszwecken? Zugleich das Ende der Bürgerstiftung?

    von RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn (www.schiffer.de und www.stiftungsrecht-plus.de)

    | Gerade bei Bürgerstiftungen werden oft alle nach der AO möglichen steuerbefreiten Zwecke in den Satzungen aufgezählt. Viele Stiftungszwecke, die nicht alle gleichzeitig oder auch nur zeitnah erfüllt werden können, bereiten aus Sicht der Finanzverwaltung Probleme. In Teil 2 der Beitragsreihe wird der Frage näher nachgegangen, welche steuerrechtlichen Vorschriften in dem hier betrachteten Zusammenhang überhaupt als Begründung von der Finanzverwaltung herangezogen werden könnten. |

    1. § 56 AO als Begründung?

    Welche steuerrechtlichen Begründungsansätze sind denkbar, um die Unzulässigkeit von Vorratszwecken zu belegen. Dietz (SB 13, 108) nennt hier § 56 AO:

     

    Ausschließlichkeit liegt vor, wenn eine Körperschaft nur ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verfolgt.